Jobcenter muss sozialwidrig herbeigeführte Stromschulden nicht übernehmen (14.01.2016)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Jobcenter dann kein Stromschulden eines ALG II-Beziehers übernehmen muss, wenn die Rückstände sozialwidrig herbeigeführt wurden.(SG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2015 – S 17 AS 3817/14)