Jobcenter muss unangemessen hohe Wohnkosten wegen Corona-Pandemie vorübergehend zahlen (29.06.2020)

Aufgrund der Corona-Pandemie muss das Jobcenter gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2 i.V.m. § 67 Abs. 3 SGB 2 zumindest für einen Zeitraum von sechs Monaten unangemessen hohe Wohnkosten übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.(SG Berlin, Beschluss vom 20.05.2020 – S 179 AS 3426/20 ER)