Jugendlicher Fußballspieler eines Bundesligavereins unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (11.11.2025)
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main und wies die Berufung der Berufsgenossenschaft zurück.
(Hessisches LSG, Urteil vom 19.09.2025 – L 9 U 65/23)
