Kabinenpersonal von Air Berlin hat keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich (21.01.2020)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassenen Mitglieder des Kabinenpersonals keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.(BAG, Urteil vom 21.01.2020 – 1 AZR 149/19 und 1 AZR 295/19)