Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales
Sicherung Ihrer Ansprüche im Berufs- und Privatleben
In der Rechtsanwaltskanzlei Bodenstaff widmen wir uns seit 2005 verschiedenen Aspekten der sozialen Absicherung im Privat- und Arbeitsleben. Oft berühren unsere Fälle mehrere Rechtsgebiete. Mit den Spezialisierungen auf Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht decken wir ein breites Spektrum ab.
Dabei sehen wir uns aber nicht nur als Opferkanzlei bei Kündigung, Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit, sondern auch als Kanzlei für die Arbeitgeber, Ärzte oder Kliniken.
Rechtsanwalt und Notar unter einem Dach in Werl
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Streitfall genauso wie bei der Vermeidung von Konflikten durch optimale Vertragsgestaltung. Alle Mitarbeiter der Kanzlei arbeiten in allen Phasen zielorientiert und stellen die individuelle Betreuung der Mandanten in den Vordergrund.
Rechtsanwalt Severin Bodenstaff wurde 2014 als Notar des Amtsbezirks Werl bestellt. Seitdem beurkundet er auch Vereinbarungen, Willenserklärungen oder andere Dokumente. Dazu gehören beispielsweise Erbverträge, Patientenverfügungen oder Gesellschafterverträge einer Praxisgemeinschaft.
In welchen Situationen wir von der Kanzlei Bodenstaff hilfreich sein können, zeigen die folgenden Beispiele:
- Was ist zu tun bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?
- Wie kann ich in meinem Betrieb die Arbeitsbedingungen so flexibel gestalten, dass ich auf Veränderungen jederzeit reagieren kann?
- Was ist bei einem Behandlungsfehler zu tun?
- Welche (versicherungs)rechtlichen Möglichkeiten hat jemand, der plötzlich nicht mehr voll arbeiten kann?
- Wie setzt man seine Rechte gegenüber Versicherungen durch?
- Wie kann ich bei Alter oder Krankheit den Ausstieg aus dem Erwerbsleben absichern?
- Wie kann ich die Nachfolge in meinem Unternehmen verbindlich regeln für den Fall, dass mir etwas zustößt?
- Mit welchem Erbvertrag sichere ich mich selbst und meine Erben ab?
- Wie formuliere ich eine rechtswirksame Patientenverfügung?
- Wie kann ich testamentarisch die Absicherung meines Lebenspartners festlegen?