Kapitallebensversicherung: Kein Widerspruchsjoker bei mehrfacher Kreditsicherungsabtretung (24.02.2017)

Ein Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von Beträgen für eine zwischenzeitlich gekündigte Kapitallebensversicherung trotz wirksamer Ausübung des Widerspruchsrechts wegen unzulässiger Rechtsaussübung, wenn dieser seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar nach Abschluss zur Kreditsicherheit verwendet hatte. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.(LG Coburg, Urteil vom 07.11.2016 – 14 O 629/15)