Kaskoversicherer kann Entschädigung für eingebautes Navigationssystem vom Alter des Geräts abhängig machen (07.02.2019)

Die Klausel eines Kaskoversicherers, wonach von der Entschädigung für ein eingebautes Navigationssystem nach Ablauf einer gewissen Zeit ausgehend vom Neupreis ein Abzug von einem Prozent pro Monat entsprechend des Alters vorzunehmen ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB dar und ist damit wirksam. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.(LG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2017 – 9 S 26/16)