Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer: Während des Wartens auf Fahrgäste muss kein Signalknopf zur Dokumentation seiner Arbeitsbereitschaft gedrückt werden (03.09.2018)
Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nichtn verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken,n um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-n Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2018 – 26 Sa 1151/17)