Kein Abfindungsanspruch wegen betriebsbedingter Kündigung bei Aufhebungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist (11.08.2017)

Einem Arbeitnehmer steht nach § 1a Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wegen einer betriebsbedingten Kündigung kein Anspruch auf eine Abfindung zu, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Der Abfindungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.01.2017 – 7 Sa 210/16)