Kein Anspruch auf Betreuungsgeld bei Besuch einer öffentlich geförderten Einrichtung (26.08.2016)

Besucht ein Kind eine öffentlich geförderte Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.(SG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2016 – S 9 EG 4324/15)