Kein Anspruch auf Bezahlung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung (21.04.2016)

Hat der Arbeitgeber bisher Raucherpausen bezahlt, so können die Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass diese Praxis weiter geführt wird, wenn der Arbeitgeber bisher keine Kenntnis von der Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen hatte. Ein Anspruch auf Bezahlung aufgrund einer betrieblichen Übung besteht in diesem Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.(LAG Nürnberg, Urteil vom 05.11.2015 – 5 Sa 58/15)