Kein Anspruch auf Entschädigung bei Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch aufgrund Überqualifizierung (28.09.2016)

Wird ein schwerbehinderter Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und wird zudem die Schwerbehindertenvertretung nicht von der Bewerbung unterrichtet, so spricht dies zwar für eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Diese Vermutung wird aber dann widerlegt, wenn die Nichteinladung zum Bewerbungsgespräch auf die Überqualifizierung des schwerbehinderten Bewerbers beruht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 20.01.2016 – 8 AZR 194/14)