Kein Anspruch auf Erstattung für Bundesagentur für Arbeit gegen Krankenkasse (13.07.2017)

Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann und will, ist nicht verpflichtet, Krankengeld zu beantragen, sondern kann sich arbeitslos melden und sich im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017 – L 11 KR 3513/15)