Kein Anspruch auf Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung (14.02.2019)
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Softwareentwickler, der in Vollzeit einer abhängigen Beschäftigung nachgeht, einen zuvor von der Bundesagentur für Arbeit erhaltenen Gründungszuschuss in Höhe von 9.500 Euro zurückzahlen muss.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.11.2018 – L 9 AL 260/17)

