Kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen für arbeitssuchende EU-Ausländer (01.12.2015)
EU-Bürger, die kein spezielles Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, z.B. nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern allein zum Zweck der Arbeitssuche bleiben dürfen, haben ebenso wie ihre Familienangehörigen keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – („Hartz IV“), weil dies gesetzlich ausgeschlossen ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Dies entschied das Landessozialgericht…(LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015 – L 3 AS 479/15 B ER)