Kein Anspruch auf höhere Leistungen für Asylbewerber bei falscher Identitätsangabe (18.07.2017)

Asylbewerber, die bei der Einreise in das Bundesgebiet falsche Angaben zur Identität und Staatsangehörigkeit machen, beeinflussen rechtsmissbräuchlich die Dauer ihres Aufenthalts und erhalten über die Grundleistungen hinaus keine höheren sogenannten Analogleistungen auf Sozialhilfeniveau. Das gilt auch dann, wenn die falschen Angaben später berichtigt werden und die betreffende Person sich über einen längeren…(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017 – L 7 AY 2217/13)