Kein Anspruch auf Insolvenzgeld bei bereits zum Vertragsabschluss bestehender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Arbeitgebers (28.01.2019)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn Arbeitgeber von Anfang an zahlungsunfähig oder überschuldet war.(SG Heilbronn, Urteil vom 16.10.2018 – S 1 AL 3799/16)

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