Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Borreliose-Behandlung in Türkei (09.10.2017)

Eine Borreliose ist in Deutschland gut behandelbar. Es ist daher nicht erforderlich extra zu Ärzten in die Türkei zu reisen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.09.2017 – L 16 KR 284/17)