Kein Anspruch auf Kostenübernahme bei Entsorgung von Inkontinenzmaterial (16.03.2018)
Werden Versicherte von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt, dann können sie nicht auch die Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung beanspruchen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 15.03.2018 – B 3 KR 4/17 R)