Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Behandlung bei einer nicht approbierten Diplom-Psychologin (23.01.2017)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung einer Versicherten bei einer nicht approbierten Diplom-Psychologin nicht übernehmen muss.(BSG, Urteil vom 13.12.2016 – B 1 KR 4/16 R)