Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Bluttaxi (28.11.2018)

Eigenblutspenden gehören zu den Krankenhausleistungen und sie erfolgen regelmäßig amn Ort der Operation. Ist aus medizinischen Gründen die Blutentnahme an einem anderenn Ort notwendig, so werden auch die Kosten für den Bluttransport übernommen. Entscheide sich hingegen ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst…(Hessisches LSG, Urteil vom 08.11.2018 – L 1 KR 240/18)

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