Kein Anspruch auf Kostenübernahme für stationäre Chemotherapie (04.08.2017)
Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme bei einer stationären Chemotherapie, wenn diese auch ambulant hätte erfolgen können. Dies hat das Sächsische Landessozialgericht in einer Reihe von Verfahren entschieden.(Sächsisches LSG, Urteil vom 30.05.2017 – L 1 KR 244/16, 233/16, 257/16, 23/17, 49/17 und 50/17)