Kein Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung (16.03.2018)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass einem Versicherten bei verspäteter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse kein Anspruch auf Krankengeld zusteht.(SG Detmold, Urteil vom 12.01.2018 – S 3 KR 824/16)