Kein Anspruch auf Mehrbedarf für Fahrten zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung (16.04.2018)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Bezieher von SGB II-Leistungen keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich einer Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung hat.(SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 – S 11 AS 3439/16)