Kein Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen: Jobcenter muss Kosten für alternativmedizinische Präparate nicht übernehmen (04.02.2019)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen muss. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2019 – L 15 AS 262/16)