Kein Anspruch auf Mehrlingsgeburten-Zuschlag bei Mehrfachadoptionen (01.12.2021)

Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2021 – L 13 EG 15/18)