Kein Anspruch auf SGB II für EU-Ausländer bei Verlust des Freizügigkeitsrechts (11.05.2020)
Hat die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt, fehlt der für die Gewährung von SGB II-Leistungen erforderliche gewöhnliche Aufenthalt trotz paralleler verwaltungsgerichtlicher Klage. Dies hat das Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 20.02.2020 entschieden (Az. L 19 AS 2035/19 B ER).(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2020 – L 19 AS 2035/19 B ER)