Kein Anspruch auf Sozialhilfe für Umstellung auf TV-Standard DVB-T2 HD (06.03.2017)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Sozialamt nicht verpflichtet ist, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des Ende März 2017 eingeführten digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Auch die zukünftig anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme müssen selbst getragen werden.(SG Berlin, Beschluss vom 28.02.2017 – S 146 SO 229/17 ER)