Kein Anspruch auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe während Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung (25.11.2014)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat einen Anspruch auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe während einer Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung verneint.(SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 04.11.2014 – S 1 SO 2630/14)