Kein Anspruch auf Vergütung bei ruhender Approbation eines Arztes (15.08.2023)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Arzt während des behördlich angeordnetenn Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung hat und zur Rückzahlung bereitsn geleisteter Vergütung verpflichtet ist.(ArbG Berlin, Urteil vom 28.06.2023 – 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22)