Kein Anspruch auf Vergütung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung (30.09.2015)

Ein Arbeitnehmer darf nicht damit rechnen, dass sein Arbeitgeber weiterhin die Raucherpausen vergütet. Ein entsprechender Vergütungsanspruch kann nicht auf eine betriebliche Übung gestützt werden, wenn der Arbeitnehmer die genaue Häufigkeit und Dauer der Pausen nicht kennt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.(LAG Nürnberg, Urteil vom 05.08.2015 – 2 Sa 132/15)