Kein Anspruch eines ALG II-Empfängers auf Mehrbedarf aufgrund Anschaffung einer Gleitsichtbrille (07.01.2019)
Ein ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, um sich eine Gleitsichtbrille anzuschaffen. Diese Kosten müssen vielmehr aus der Regelleistung angespart werden. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.(SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 22.11.2018 – S 14 AS 636/18)

