Kein Anspruch Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz (11.05.2016)
Einem Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II mit Laktoseintoleranz ist es möglich, sich laktosefrei zu ernähren, ohne dass hierdurch krankheitsbedingte Mehrkosten gegenüber einem Gesunden entstehen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und stützte sich dabei auf das Gutachten einer als Diätassistentin und Diabetesberaterin ausgebildeten Sachverständigen.(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2016 – L 6 AS 403/14)