Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus papierenen Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnisses (04.07.2024)

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO auf Entfernung einer Abmahnung aus der in Papierform geführten Personalakte. Denn der Anwendungsbereich der DSGVO ist nicht eröffnet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen entschieden.

(Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 31.03.2023 – 4 Sa 117/21)