Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung nach Ende des Arbeitsverhältnisses (19.06.2024)

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, besteht im Regelfall kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Ein solcher Anspruch kann bei Vorliegen einer Papierakte nicht auf Art. 17 Abs. 1 DSGVO gestützt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2021 – 11 Sa 1180/20)