Kein Erschwerniszuschlag für Tragen einer OP-Maske (25.07.2022)
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung desn Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV)*. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 20.07.2022 – 10 AZR 41/22)