Kein Europäisches Nachlasszeugnis auch in der Beschwerdeinstanz bei Einwänden eines anderen Beteiligten (30.07.2025)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis auch im Beschwerdeverfahren nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden.
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.07.2025 – 21 W 126/24)
