Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder auf Kindergartenfest nach Ende der Betreuungszeit (18.09.2018)
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass Veranstaltungen von Kindertageseinrichtungen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn die Kinder die Obhut der Einrichtung noch nicht verlassen haben.(SozG Leipzig, Entscheidung – S 23 U 168/17)