Kein Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger (24.12.2014)

Das Sozialgericht Frankfurt hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, dass ein arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Antragsteller keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat.(SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.12.2014 – S 32 AS 1815/14 ER)