Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne Befund (03.11.2022)

Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 27.10.2022 – B 9 SB 4/21 R)