Kein höheres Elterngeld nach Einmalzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld (29.06.2017)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht das Elterngeld erhöhen. Diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht.(BSG, Urteil vom 29.06.2017 – B 10 EG 5/16 R)