Kein Kopftuch im Unterricht: Lehrerin hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (24.05.2018)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klagen zweier Lehrerinnen abgewiesen, die einen Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend gemachtn hatten.(ArbG Berlin, Urteil vom 24.05.2018 – 58 Ca 7193/17 und 58 Ca 8368/17)