Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei vom Mieter erneut vorgenommener Modernisierung des Badezimmers (04.06.2024)

Hat ein Mieter auf eigene Kosten und mit Zustimmung des Vermieters das Badezimmer modernisiert, so kann der Vermieter zwar Eigentümer der eingebrachten Einbauten werden. Dies hindert den Mieter aber nicht an einer erneuten Modernisierung. Der Mieter kann selbst eingebrachte Einbauten gemäß § 539 Abs. 2 BGB jederzeit wieder entfernen bzw. ersetzen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.(LG Berlin, Urteil vom 08.11.2023 – 64 S 31/23)