Kein Lohnanspruch des Mitarbeiters eines Sanitätshauses bei Verweigerung zur Corona-Testung (24.10.2022)

Verweigert ein ungeimpfter Mitarbeiter eines Sanitätshauses die verpflichtende Corona-Testung, so kann der Arbeitgeber ihn freistellen. Ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.09.2022 – 3 Sa 46/22)