Kein Regress des Gebäudeversicherers gegen eine Arbeitnehmerin des Mieters nach Brand in der Teeküche (20.05.2015)
Der Gebäudeversicherer, der für die Kosten der Schadensbeseitigung nach einem Brand aufgekommen ist, kann keinen Rückgriff gegen die Arbeitnehmerin eines in dem Gebäude ansässigen gewerblichen Mieters nehmen, auch wenn diese den Brand in der Teeküche außerhalb der Arbeitszeit fahrlässig verursacht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor. Das Gericht wies die entsprechende…(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2015 – 16 U 58/14)