Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung durch Betriebsarzt (09.02.2018)

Erleidet ein Arbeitnehmer bei einer von einem Betriebsarzt vorgenommenen Grippeschutzimpfung einen Impfschaden, haftet dafür nicht der Arbeitgeber. Dieser verletzt durch eine fehlende Aufklärung über die Impfrisiken weder seine arbeitsvertraglichen Pflichten, noch Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2016 – 9 Sa 11/16)