Kein Schmerzensgeldanspruch wegen Behandlungsfehler bei Kündigung des Behandlungsvertrags ohne Einräumung einer Nachbesserungsmöglichkeit (23.08.2017)
Wird eine zahnärztliche Behandlung fehlerhaft durchgeführt, begründet dies dann keinen Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch, wenn der Patient den Behandlungsvertrag kündigt, ohne dem Arzt die Möglichkeit einer zumutbaren Nachbesserung einzuräumen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.(OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2016 – 5 U 161/15)