Kein Schutz der Vollkaskoversicherung bei Unfall im Rahmen des „Freien Fahrens“ auf Nürburgring (24.05.2017)

Schließen die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung den Versicherungsschutz für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstecken“ aus, hat ein Versicherungsnehmer, der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines sogenannten „Freien Fahrens“ auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.(OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2017 – 20 U 213/16)