Kein tariflicher Erschwerniszuschlag für Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske (23.11.2021)
Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannten OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hatn das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021 – 17 Sa 1067/21)