Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz auf Personaltoilette (09.08.2018)

Bei einem Unfall im Zusammenhang mit der Verrichtung der Notdurft besteht für den Aufenthalt im Bereich der Toilettenanlage, wozu schon der Vorraum gehört, in dem sich die Waschbecken befinden, grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 29.06.2018 – S 12 U 1746/17)

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